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Vereinsordnung


§ 1: Zweck der Vereinsordnung

In der Vereinsordnung werden die Rahmenbedingungen für das Vereinsleben festgelegt.
Die Vereinsordnung ist für alle Mitglieder und Gäste bindend.

 

§ 2: Gästeregelung

1. Jedes Mitglied ist berechtigt, Gäste zu Veranstaltungen im Rahmen der frei verfügbaren Plätze einzuladen.
2. Sollte es zu einem Überschreiten der maximalen Besucherzahl kommen haben Vereinsmitglieder Vorrang. In diesem Fall entscheidet der Vorstand und verständigt das einladende Mitglied.
3. Der Gast ist via Anmeldungsformular auf der Homepage namentlich anzumelden.
4. Das einladende Mitglied übernimmt die Kosten, die nach Veranstaltungsbesuch automatisch vom Konto des Einladers eingezogen werden.
5. Beim erstmaligen Besuch eines Gastes fallen die anteiligen Kosten des Jahresmitgliedsbeitrages an (siehe auch § 3). Wird der Eingeladene bei dieser Veranstaltung (erstmaliger Besuch) jedoch Mitglied, entfallen diese Kosten.
6. Sollte ein Gast mehr als einmal eingeladen werden, so fallen die doppelten Kosten des Abs. 5 an. Wird der Eingeladene bei einer der Folgeveranstaltungen Mitglied, fallen nur mehr die einfachen Kosten des Abs. 5 an.
7. Der Einlader hat den Eingeladenen – auch bei mehrmaliger Einladung – dem Vorstand persönlich bei der Veranstaltung vorzustellen.

 

§ 3: Mitgliedsbeitrag neue Mitglieder

Neue Mitglieder zahlen den anteiligen Jahresmitgliedsbeitrag (Jahresmitgliedsbeitrag gebrochen durch die Anzahl der Veranstaltungen in diesem Jahr, multipliziert mit Anzahl der Veranstaltungen als neues Mitglied) unter Berücksichtigung des § 2 (5).

 

§ 4: Ausflugsveranstaltung

1. Ausflüge sind integraler Bestandteil des Vereinsleben.
2. Der Vorstand wählt Thema und Ort des Ausfluges unter Bedachtnahme des zeitlichen Anreiseaufwands aus.
3. Der Vorstand organisiert Anreise, Verkostung, Bewirtung und Heimreise
4. Die Kosten der Veranstaltung (Anreise, Verpflegung und Heimreise) sind gesondert zum Mitgliedsbeitrag vom Mitglied zu tragen.
5. Die Kosten der Busfahrt werden automatisch vom Mitglied eingezogen.
6. Da der Bus abgestimmt auf die Teilnehmerzahl eine Woche vor Veranstaltung bestellt werden muss, fallen die Buskosten ab diesem Zeitpunkt im Falle einer Stornierung eines Mitgliedes trotzdem an.

 

Wien, im Juni 2025