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Vereinsordnung

§ 1: Zweck der Vereinsordung

In der Vereinsordnung werden die Rahmenbedingungen für das Vereinsleben festgelegt.

Die Vereinsordnung ist für alle Mitglieder und Gäste bindend. 

§ 2: Gästeregelung

1. Jedes Mitglied ist berechtigt, Gäste im Rahmen der frei verfügbaren Plätze einzuladen.

2. Sollte es zu einem Überschreiten der maximalen Besucherzahl kommen haben Vereinsmitglieder Vorrang.

In diesem Fall entscheidet der Vorstand und verständigt das einladende Mitglied.

3. Der Gast ist via Anmeldungsformular auf der Homepage namentlich anzumelden.

4. Das einladende Mitglied übernimmt die Kosten, die nach Veranstaltungsbesuch automatisch vom Konto des Einladers eingezogen werden.

5. Beim erstmaligen Besuch eines Gastes fallen die anteiligen Kosten des Jahresmitgliedsbeitrages

(Jahresmitgliedsbeitrag gebrochen durch die Anzahl der Veranstaltungen in diesem Jahr) an. Wird der Eingeladene bei der Veranstaltung Mitglied entfallen diese Kosten.

6. Sollte ein Gast mehr als einmal eingeladen werden, so fallen danach die doppelten Kosten des Abs. 5 an. Wird der Eingeladene bei einer der Folgeveranstaltungen Mitglieder fallen nur mehr die Kosten Abs. 5 an.

7. Der Einlader hat den Eingeladenen – auch bei mehrmaliger Einladung - dem Vorstand persönlich bei der Veranstaltung vorzustellen. 

Juni 2025

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